Inhaber: Henok Asghidom Habte (Einzelunternehmen)**
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen GlanzPro Solutions, Schafwäsche 1, 71296 Heimsheim, und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, außer sie werden schriftlich bestätigt.
2. Vertragsabschluss
(1) Anfragen – auch über WhatsApp – sind grundsätzlich unverbindlich.
(2) Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot schriftlich bestätigt (WhatsApp, E-Mail oder unterschriebene Bestätigung reicht aus).
(3) Änderungen des Leistungsumfangs müssen ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
3. Leistungsumfang
(1) GlanzPro Solutions erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
• Räumungen (Wohnungen, Häuser, Gewerbeobjekte)
• Entrümpelungen (privat & gewerblich)
• Transport, Haushaltsauflösungen, Umzüge
• Entsorgung von Gegenständen über zertifizierte Entsorgungswege
(2) Grundlage der Preisermittlung sind die Angaben des Auftraggebers.
Wer falsche Mengen angibt und vor Ort stellt sich heraus, dass es deutlich mehr ist, zahlt den Mehraufwand. Punkt.
(3) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot stehen (Sondermüll, Demontagen, schwierig zugängliche Bereiche, enge Treppenhäuser, schwere Einzelstücke etc.), werden separat berechnet.
4. Preise & Zahlung
(1) Preise können pauschal vereinbart werden. Sondermüll wird immer extra berechnet.
(2) Zahlungsarten:
• Barzahlung
• Überweisung
• Zahlung auf Rechnung mit vereinbartem Zahlungsziel
(3) Zahlungsbedingungen erfolgen nach Absprache. Standard: Zahlung nach Leistungserbringung, spätestens nach dem vereinbarten Zahlungsziel.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB fällig.
5. Storno- und Rücktrittsbedingungen
(1) Storno bis 48 Stunden vor Ausführung: kostenlos.
(2) Storno unter 48 Stunden: 50 % der Auftragssumme.
(3) Storno am Einsatztag oder bei Nichtantreffen des Kunden trotz Termin: 100 % der Auftragssumme.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde stellt sicher:
• Freien Zugang zum Objekt
• Parkmöglichkeiten für Transporter/LKW
• Vollständige Information über Art und Umfang der Räumung
• Hinweise auf Gefahrstoffe, Sondermüll oder empfindliche Gegenstände
Wenn der Kunde das nicht erledigt, trägt er die Folgekosten.
7. Haftung
(1) GlanzPro Solutions haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung komplett ausgeschlossen.
(3) Für Schäden an wertlosen oder vom Kunden zur Entsorgung freigegebenen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
(4) Für nicht angezeigte Wertgegenstände (z. B. Schmuck in Schränken) wird nicht gehaftet.
(5) Bei Transportleistungen gelten diese Haftungsregelungen entsprechend.
8. Eigentumsübertragung bei Entsorgungsaufträgen
Alle Gegenstände, die zur Entsorgung freigegeben sind, werden nach Übergabe Eigentum von GlanzPro Solutions.
Wird später behauptet, „das war doch wertvoll“ – Pech. Eigentum ist weg.
9. Entsorgung
(1) Entsorgungen erfolgen nachvollziehbar über Recyclinghöfe oder zertifizierte Entsorger.
(2) Kosten richten sich nach Art, Menge, Gewicht und Müllkategorie.
(3) Sondermüll (z. B. Farben, Öle, Chemikalien, Elektrogeräte, Batterien) wird immer separat berechnet.
10. Verzögerungen & höhere Gewalt
Unvorhersehbare Ereignisse wie Stau, Unwetter, Unfälle, Krankheit, technische Ausfälle oder behördliche Auflagen berechtigen GlanzPro Solutions zur Terminverschiebung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11. Einsatzgebiet & Anfahrt
(1) Hauptgebiete: Heimsheim, Stuttgart, Leonberg, Pforzheim, Böblingen, Calw, Heilbronn, Ludwigshafen und Umgebung.
(2) Einsätze deutschlandweit sind möglich.
(3) Fahrkosten werden bis zu einer üblichen Entfernung pauschal berechnet.
Überregionale Einsätze kosten zusätzlich – orientiert am branchenüblichen Kilometersatz.
12. Datenschutz
Kommunikation über WhatsApp, E-Mail oder Telefon ist möglich. Alle Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, außer es ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Entsorgung notwendig.
13. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens in Heimsheim.